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LSG Sachsen Urteil v. - L 3 AS 968/17

Mit ihrer Berufung wenden sich die Kläger gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 28. Juli 2017, mit dem dieses festgestellt hat, dass die unter dem früheren Aktenzeichen S 23 AS 3619/15 geführte Klage aufgrund einer Klagerücknamefiktion als zurückgenommen gilt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
VAAAH-31093

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