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LSG Thüringen Urteil v. - L 1 U 44/17

Der Kläger begehrt die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2112 (BK 2112 - Gonarthrose) der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) und die Anerkennung einer BK Nr. 2102 (Meniskopathie) der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV).

Fundstelle(n):
ZAAAH-31112

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