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BAG Urteil v. - 6 AZR 460/18

Gesetze: § 6 Abs 3 S 3 TVöD-K, § 6 Abs 3 S 3 TVöD, § 1 TVG, Art 9 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 611 Abs 1 BGB

Sollarbeitszeitreduzierung gemäß § 8 Abs. 3 TV-V - Abgrenzung zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT/TVöD-K

Tatbestand

Die Parteien streiten über die arbeitszeitrechtliche Behandlung der Vorfeiertage (24. Dezember und 31. Dezember) im Anwendungsbereich des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000, wenn diese auf einen Werktag fallen und für den Kläger dienstplanmäßig frei sind.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:110719.U.6AZR460.18.0

Fundstelle(n):
XAAAH-31250

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