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BFH Urteil v. - IV R 9/19 (IV R 26/14)

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2;

Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Beteiligung einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft an einer grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft

Leitsatz

NV: Einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft ist die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht deshalb zu verwehren, weil sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des , BFHE 263, 225, BStBl II 2019, 262).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.060619.IVR9.19.0

Fundstelle(n):
CAAAH-31283

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