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BFH Urteil v. - IX R 6/18

Gesetze: EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3;

Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1Nr. 1 Satz 3 EStG; privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf zur Vermeidung der geplanten Anordnung eines Rückbaugebots

Leitsatz

1. NV: Eine „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt nicht vor, wenn der Steuerpflichtige die einem Angehörigen unentgeltlich überlassene Wohnung zeitweilig für wenige Nächte im Jahr als Zufluchtsmöglichkeit (mit-)nutzt, um einer wegen der Alkoholerkrankung des Ehepartners in der gemeinsamen Ehewohnung unerträglich gewordenen Situation zu entfliehen.

2. NV: Eine unter Zwang zustande gekommene Vermögensmehrung liegt nicht vor, wenn im Zeitpunkt der Veräußerung (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG) die zuständige Behörde zwar beabsichtigte, dem betroffenen Steuerpflichtigen ein Rückbaugebot aufzuerlegen, eine dahingehende Anordnung jedoch noch nicht unmittelbar bevorstand.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.210519.IXR6.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 1227 Nr. 11
DStR 2019 S. 8 Nr. 40
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2019 S. 800
WAAAH-31285

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