Anforderung an Musterfeststellungsklage bei mehreren Feststellungszielen
Leitsatz
1. Bei mehreren Feststellungszielen einer Musterfeststellungsklage ist das Erfordernis des § 606 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 ZPO für jedes Feststellungsziel zu erfüllen.
2. Zu den Anforderungen, die an die Glaubhaftmachung daran zu stellen sind, dass von den Feststellungszielen die Ansprüche oder Rechtsverhältnisse von mindestens zehn Verbrauchern abhängen.
3. Zu der Möglichkeit der Erweiterung einer Musterfeststellungsklage.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2019:300719BVIZB59.18.0
Fundstelle(n): NJW 2020 S. 341 Nr. 5 WM 2019 S. 1900 Nr. 40 ZIP 2019 S. 1982 Nr. 41 DAAAH-31410