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FG Münster Urteil v. - 4 K 787/18 Kg

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst a; EStG § 32 Abs 4 Satz 2; EStG § 62 Abs 1 Satz 1 Nr 1; EStG § 63 Abs 1 Satz 1 Nr 1; EStG § 32 Abs 1 Nr 1

Kindergeld

Einheitliche mehraktige Berufsausbildung, berufsbegleitende Ausbildung zum „AOK-Betriebswirt”

Leitsatz

Die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten und die nachfolgende berufsbegleitende Ausbildung zum „AOK-Betriebswirt” sind nicht als einheitliche mehraktige Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG anzusehen.

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Fundstelle(n):
WAAAH-31460

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