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BGH Urteil v. - 1 StR 107/18

Gesetze: § 16 StGB, § 5 Abs 2 AMG, § 95 Abs 1 Nr 1 AMG

Bewertung der Bedenklichkeit eines Arzneimittels nach Risiko-Nutzen-Abwägung

Leitsatz

Um den sozialen Bedeutungsgehalt der Bedenklichkeit eines Arzneimittels zu erfassen, bedarf es auch der Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die für die Abwägung des Verhältnisses zwischen dem bekannten Risiko und dem Nutzen von Relevanz sind. Diese muss der Täter nach einer Parallelwertung in der Laiensphäre richtig in sein Vorstellungsbild aufgenommen haben, um einen Vorsatzschuldvorwurf zu begründen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:230719U1STR107.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 3392 Nr. 46
wistra 2020 S. 328 Nr. 8
AAAAH-31505

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