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BGH Urteil v. - I ZR 60/18

Gesetze: § 78 Abs 2 S 2 AMG, § 78 Abs 2 S 3 AMG, § 78 Abs 3 S 1 AMG, Art 4 Abs 3 EGRL 83/2001, Art 3 Abs 1 GG, § 7 Abs 1 S 1 HeilMWerbG, § 3a UWG, § 3 UWG, § 8 UWG

Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Gewährung eines Ein-Euro-Gutscheins durch einen Apotheker

Tatbestand

Der Beklagte betreibt in Berlin eine Apotheke. Er gewährte seinen Kunden im Jahr 2014 zeitweise eine Vergünstigung in Form eines Ein-Euro-Gutscheins, den die Kunden bei einem weiteren Einkauf in der Apotheke des Beklagten gegen andere Waren als apothekenpflichtige Arzneimittel einlösen konnten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:060619UIZR60.18.0

Fundstelle(n):
EAAAH-31641

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