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BGH Beschluss v. - IX ZB 13/19

Gesetze: § 174 ZPO, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO

Anwaltliches Organisationsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Pflichten vor Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses für das Ersturteil; Anforderungen an die Notierung der Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfrist

Leitsatz

1. Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis für eine Urteilszustellung erst unterzeichnen, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist.

2. Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen müssen so notiert werden, dass sie sich von gewöhnlichen Wiedervorlagefristen deutlich abheben.

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 3234 Nr. 44
WM 2020 S. 855 Nr. 18
ZAAAH-31754

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