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BFH Urteil v. - III R 3/18

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, b, c; EStG § 62 Abs. 1; EStG § 63 Abs. 1 Satz 2;

Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht

Leitsatz

NV: Die praktische Berufstätigkeit im bereits erlernten Beruf ohne im Vordergrund stehende Ausbildungsmaßnahmen stellt selbst dann keine Berufsausbildung dar, wenn das Berufsziel des Kindes noch nicht erreicht ist, der weitere Ausbildungsabschnitt aber zunächst eine Berufstätigkeit voraussetzt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.220519.IIIR3.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 1345 Nr. 12
DStZ 2019 S. 821 Nr. 22
HFR 2020 S. 37 Nr. 1
GAAAH-31769

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