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BFH Urteil v. - VI R 43/16

Gesetze: EStG § 6 Abs. 3; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; EStG § 12 Nr. 2; EStG § 22 Nr. 1 Satz 1; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 903;

Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei unentgeltlicher Hofübergabe

Leitsatz

1. NV: Die spätere entgeltliche Ablösung eines dinglich gesicherten Grundstücksrückübertragungsanspruchs, der anlässlich einer unentgeltlichen Hofübertragung vereinbart worden ist, führt mangels betrieblicher Veranlassung nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten.

2. NV: Ebenso wenig führt das Entgelt, auch wenn es anlässlich der Veräußerung des dinglich belasteten Grundstücks vereinbart wird, zu Veräußerungskosten dieses Grundstücks.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.090519.VIR43.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 1335 Nr. 12
ErbStB 2019 S. 343 Nr. 12
HFR 2020 S. 13 Nr. 1
KÖSDI 2020 S. 21548 Nr. 1
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2019 S. 799
NAAAH-31771

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