Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei unentgeltlicher Hofübergabe
Leitsatz
1. NV: Die spätere entgeltliche Ablösung eines dinglich gesicherten Grundstücksrückübertragungsanspruchs, der anlässlich einer unentgeltlichen Hofübertragung vereinbart worden ist, führt mangels betrieblicher Veranlassung nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten.
2. NV: Ebenso wenig führt das Entgelt, auch wenn es anlässlich der Veräußerung des dinglich belasteten Grundstücks vereinbart wird, zu Veräußerungskosten dieses Grundstücks.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2019:U.090519.VIR43.16.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2019 S. 1335 Nr. 12 ErbStB 2019 S. 343 Nr. 12 HFR 2020 S. 13 Nr. 1 KÖSDI 2020 S. 21548 Nr. 1 StuB-Bilanzreport Nr. 20/2019 S. 799 NAAAH-31771