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BFH Urteil v. - VI R 8/17

Gesetze: EStG § 13; EStG § 13a; EStG § 15;

Unterhaltung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Leitsatz

1. NV: Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im ertragsteuerlichen Sinne erfordert eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt.

2. NV: Das Halten von Reitpferden --im Rahmen der Vieheinheitengrenzen-- allein zu privaten Zwecken begründet auch bei einmaliger Reproduktion eines Fohlens keinen landwirtschaftlichen Betrieb „Pferdezucht“.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.080519.VIR8.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 1332 Nr. 12
HFR 2020 S. 14 Nr. 1
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2019 S. 799
XAAAH-31772

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