Unterhaltung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
Leitsatz
1. NV: Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im ertragsteuerlichen Sinne erfordert eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt.
2. NV: Das Halten von Reitpferden --im Rahmen der Vieheinheitengrenzen-- allein zu privaten Zwecken begründet auch bei einmaliger Reproduktion eines Fohlens keinen landwirtschaftlichen Betrieb „Pferdezucht“.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2019:U.080519.VIR8.17.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2019 S. 1332 Nr. 12 HFR 2020 S. 14 Nr. 1 StuB-Bilanzreport Nr. 20/2019 S. 799 XAAAH-31772