Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 7 AZR 255/17

Gesetze: § 7 Abs 1 PersVG NW 1974, § 42 Abs 3 S 4 PersVG NW 1974, § 351 RVO, § 352 RVO, § 354 Abs 1 RVO, § 358 RVO, § 8 Abs 4 BeamtStG, § 823 Abs 2 BGB, Art 33 Abs 2 GG, BBesO A/B

Personalratsmitglied - Dienstordnungsangestellte - Freistellung - rückwirkende Beförderung

Leitsatz

§ 7 Abs. 1, § 42 Abs. 3 Satz 4 LPVG NW begründen grundsätzlich keinen Anspruch eines dienstordnungsmäßig angestellten von der beruflichen Tätigkeit freigestellten Personalratsmitglieds auf rückwirkende Beförderung auf eine Stelle mit höherer Besoldungsgruppe. Ist eine Beförderung zu Unrecht unterblieben, kann das Personalratsmitglied gegebenenfalls im Wege des Schadensersatzes die rückwirkende Zahlung der Vergütung aus der höheren Besoldungsgruppe verlangen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:150519.U.7AZR255.17.0

Fundstelle(n):
DAAAH-32045

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank