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BAG Beschluss v. - 4 ABR 28/18

Gesetze: § 1 TVG, § 99 Abs 1 BetrVG

Zustimmungsersetzung - Umgruppierung eines Maschinenbedieners - Entgeltrahmenabkommen für die Hessische Metall- und Elektroindustrie (TV ERA Hessen)

Leitsatz

Die Eingruppierung nach dem Entgeltrahmenabkommen für die Hessische Metall- und Elektroindustrie (TV ERA Hessen) erfolgt auf der Grundlage der übertragenen und auszuführenden Arbeitsaufgabe. Die dabei vorgesehene ganzheitliche Betrachtung erfordert die Einbeziehung sämtlicher Tätigkeiten in die tarifliche Bewertung. Wird der Arbeitnehmer in einem Teilbereich der übertragenen Arbeitsaufgabe zunächst nicht eingesetzt, hat im Rahmen des Zustimmungsersetzungsverfahrens gegebenenfalls eine Prognose zu erfolgen, in welchem zeitlichen Umfang die einzelnen zugewiesenen Tätigkeiten ausgeübt werden sollen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:030719.B.4ABR28.18.0

Fundstelle(n):
QAAAH-32233

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