Patentnichtigkeitssache: Unteransprüche in der Patentauslegung; öffentliche Zugänglichkeit bei gewerblicher Entwicklungs- und Erprobungstätigkeit
Tatbestand
Die Beklagte war Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten, mittlerweile durch Zeitablauf erloschenen europäischen Patents 798 168 (Streitpatents), das am 13. März 1997 unter Inanspruchnahme der Priorität einer deutschen Gebrauchsmusteranmeldung vom 29. März 1996 angemeldet wurde. Das Streitpatent hat in einem vorangegangenen Nichtigkeitsverfahren durch rechtskräftiges Urteil des Bundespatentgerichts eine beschränkte Fassung erhalten. Es umfasst nunmehr 24 Ansprüche, von denen Anspruch 1 lautet: