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LSG Bayern Beschluss v. - L 9 EG 7/19

Der Rechtsstreit betrifft das Begehren der Klägerin, für Betreuung und Erziehung ihrer Tochter E. A., geb. 01.08.2017, höheres Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zu erhalten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 1209 Nr. 23
OAAAH-32290

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