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BSG Urteil v. - B 1 KR 8/19 R

Gesetze: § 13 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 5, § 13 Abs 3a S 7 SGB 5 vom , § 27a Abs 1 SGB 5, § 27a Abs 3 S 1 SGB 5, § 121a SGB 5, § 31 S 1 SGB 10, § 37 SGB 10, § 39 Abs 1 SGB 10

Krankenversicherung - In-Vitro-Fertilisation - keine fingierte Genehmigung bei Leistungen ohne gesetzliche Anspruchsvoraussetzungen - Erledigung der fingierten Genehmigung mit Überschreitung der gesetzlichen Altersgrenze - Verwaltungsakt

Leitsatz

1. Beantragt ein Versicherter bei seiner Krankenkasse eine Leistung, für die formale oder jedem deutliche gesetzliche Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, gilt die Leistung trotz verfristeter Bescheidung des Antrags nicht als genehmigt.

2. Gilt eine bei der Krankenkasse beantragte Leistung mangels fristgerechter Entscheidung als genehmigt, erledigt sich die fingierte Genehmigung mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte bei Leistungsbeschaffung eine klare gesetzliche Altersgrenze überschreitet.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:270819UB1KR819R0

Fundstelle(n):
XAAAH-32329

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