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BGH Urteil v. - V ZR 73/18

Gesetze: § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 3 BGB, § 281 Abs 1 S 1 BGB, § 437 Nr 3 BGB, § 444 BGB

Arglistige Täuschung beim Verkauf eines bebauten Grundstücks

Leitsatz

Die Angabe des fachkundigen Verkäufers, das Kaufobjekt fachgerecht bzw. nach den anerkannten Vorschriften errichtet zu haben, erfolgt nicht schon dann ohne tatsächliche Grundlage „ins Blaue hinein“, wenn er bei der Bauausführung unbewusst von einschlägigen DIN-Vorschriften abgewichen ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:140619UVZR73.18.0

Fundstelle(n):
DNotZ 2020 S. 27 Nr. 1
NJW 2019 S. 9 Nr. 45
WM 2020 S. 2235 Nr. 47
ZIP 2019 S. 2115 Nr. 44
EAAAH-32438

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