(Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - passive Entgegennahme einer stationären Behandlung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Unfallkausalität - keine Konkurrenzursache - Theorie der wesentlichen Bedingung - bakterielle Infektion eines frühgeborenen Säuglings - ungeklärte Infektionsumstände während der Behandlung auf der Intensivstation - Krankenhauskeim - Meningitis - Schutzbereich des § 539 Abs 1 Nr 17 Buchst a RVO)
Leitsatz
Die bakterielle Infektion eines frühgeborenen Säuglings während der Behandlung auf einer Intensivstation ist ein versicherter Arbeitsunfall, auch wenn die genauen Umstände der Infektion nicht aufklärbar sind.