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BSG Urteil v. - B 2 U 34/17 R

Gesetze: § 548 Abs 1 S 1 RVO, § 539 Abs 1 Nr 17 Buchst a RVO, § 559 RVO vom , § 2 Abs 1 Nr 15 Buchst a SGB 7, § 8 Abs 1 SGB 7

(Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - passive Entgegennahme einer stationären Behandlung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Unfallkausalität - keine Konkurrenzursache - Theorie der wesentlichen Bedingung - bakterielle Infektion eines frühgeborenen Säuglings - ungeklärte Infektionsumstände während der Behandlung auf der Intensivstation - Krankenhauskeim - Meningitis - Schutzbereich des § 539 Abs 1 Nr 17 Buchst a RVO)

Leitsatz

Die bakterielle Infektion eines frühgeborenen Säuglings während der Behandlung auf einer Intensivstation ist ein versicherter Arbeitsunfall, auch wenn die genauen Umstände der Infektion nicht aufklärbar sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:070519UB2U3417R0

Fundstelle(n):
SAAAH-32494

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