Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unterbrechung des versicherten Weges - sachlicher Zusammenhang - Vorbereitungshandlung - nebenbei erfolgende Handlung - objektivierte Handlungstendenz - private Verrichtung - Briefeinwurf in Postkasten - Zäsur - keine geringfügige Unterbrechung: Verlassen des benutzten Pkw - keine Ungleichbehandlung gegenüber Fußgängern
Leitsatz
1. Befindet sich der Versicherte auf dem Weg von oder zu der Arbeitsstätte, bleibt der Versicherungsschutz bei geringfügigen Unterbrechungen des Weges bestehen.
2. Eine geringfügige Unterbrechung liegt nicht vor, wenn der benutzte PKW zum Zweck einer privaten Verrichtung (Briefeinwurf in Postkasten) verlassen werden muss.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2019:070519UB2U3117R0
Fundstelle(n): NJW 2019 S. 3608 Nr. 49 NWB-Eilnachricht Nr. 46/2019 S. 3337 CAAAH-32495