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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 551/18

Gesetze: SGB 7 § 212; RVO § 547; RVO § 551

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Zuständigkeit bei Berufskrankheiten richtet sich auch unter Anwendung der RVO nach dem Unternehmen, in dem die gefährdende Tätigkeit zuletzt ausgeübt wurde.

2. Für die Diagnose einer Polyneuropathie ist eine elektrophysiologische Untersuchung unerlässlich.

Fundstelle(n):
VAAAH-32548

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