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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 10 KO 2552/19

Gesetze: GKG § 2; LJKG BW § 7

Leitsatz

Leitsatz:

§ 7 des Landesjustizkostengesetzes Baden-Württemberg (Gebührenfreiheit) ist auf gerichtskostenpflichtige Verfahren des Sozialgerichtsgesetzes nicht (analog) anwendbar.

Fundstelle(n):
FAAAH-32549

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