Vergütung des Insolvenzverwalters: Voraussetzungen einer Versagung der Vergütung wegen Pflichtverletzungen in anderen Insolvenzverfahren
Leitsatz
Die Versagung der Vergütung des Insolvenzverwalters wegen Pflichtverletzungen in anderen Insolvenzverfahren kommt im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erst in Betracht, wenn gewichtige, vorsätzliche oder zumindest leichtfertige Pflichtverstöße festgestellt sind, deren unterlassene Offenbarung gegenüber dem Insolvenzgericht eine schwere, subjektiv in hohem Maße vorwerfbare Verletzung der Treuepflicht darstellt.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2019:120919BIXZB76.18.0
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 11 Nr. 45 NJW 2019 S. 10 Nr. 44 NWB-Eilnachricht Nr. 14/2020 S. 991 WM 2019 S. 2017 Nr. 43 ZIP 2019 S. 2069 Nr. 43 KAAAH-32796