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BGH Urteil v. - I ZR 108/18

Gesetze: § 14 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG

Markenrechtsverletzung im Internet-Versandhandel: Herkunftshinweisende markenmäßige Benutzung einer Wortmarke für Damenoberbekleidung als Modellbezeichnung für eine Damenhose

Tatbestand

Die Klägerin ist Inhaberin der am 6. Juli 1999 angemeldeten und am 24. August 1999 unter der Nr. 39939194 in das beim Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register eingetragenen Wortmarke "MO" (Klagemarke). Die Klagemarke beansprucht Schutz für Damenoberbekleidung und Hosen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:110419UIZR108.18.0

Fundstelle(n):
ZAAAH-32901

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