Vertragszahnarzt - Zulassungsentziehung - Beleidigung von Vorstandsmitgliedern und Beschäftigten seiner Kassenzahnärztlichen Vereinigung - gröbliche Pflichtverletzung
Leitsatz
Ein Vertragszahnarzt, der über Jahre hinweg Vorstandsmitglieder und Beschäftigte seiner Kassenzahnärztlichen Vereinigung durch Vergleiche ihrer Tätigkeit mit Maßnahmen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gegenüber Juden beleidigt und davon entgegen einer in einem gerichtlichen Vergleich abgegebenen Unterlassungsverpflichtung nicht ablässt, verletzt seine vertragszahnärztlichen Pflichten gröblich (Fortführung von = BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr 9).