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LSG Bayern Beschluss v. - L 9 EG 7/19

Gesetze: BEEG § 2; BEEG § 2b Abs. 1 S. 2; SGB V § 11 Abs. 3; SGB V § 45

Leitsatz

Leitsatz:

Es verstößt nicht gegen die Verfassung, dass der Wegfall von Arbeitsentgelt aufgrund der Erkrankung eines älteren Kindes nicht zu einer Verschiebung des Bemessungszeitraums wie bei einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung führt und zugleich Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 11 Abs. 3 SGB V und § 45 SGB V nicht bemessungsrelevant sind.

Fundstelle(n):
WAAAH-33080

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