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BSG Urteil v. - B 12 KR 8/18 R

Tatbestand

Streitig ist die Versicherungspflicht des Klägers in allen Zweigen der Sozialversicherung aufgrund seiner Tätigkeit als Pflegefachkraft für die Beigeladene zu 1. vom 4. bis zum 26.7.2013.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:070619UB12KR818R0

Fundstelle(n):
EAAAH-33141

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