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Umsatzsteuer | Ausweis eines negativen Steuerbetrages (BFH)
Bei der Prüfung, ob ein als
"Belastung" bezeichnetes Dokument (nur) über Leistungen oder (auch) über
Entgeltminderungen abrechnet, ist der Inhalt einer dem FA vorliegenden
Konditionsvereinbarung jedenfalls dann ergänzend heranzuziehen, wenn in dem
Dokument auf die Vereinbarung verwiesen wird. Ein negativer Betrag, der in
einer Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesen wird, wird nicht i.S.
des § 14c Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1
UStG geschuldet
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Kläger ist Insolvenzverwalter der Firma X, über deren Vermögen im Jahr 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. X hatte mit der Firma Y eine „Jahreskonditionsvereinbarung 2006“ für ein bestimmtes von Y geliefertes Warenvolumen und ei...