Krankenversicherung - Zahlung der Gesamtvergütung an eine Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZÄV) unter Einbeziehung eines bei einer anderen Krankenkasse Versicherten - kein Erstattungsanspruch gegen andere Krankenkasse - Ausschluss der Verurteilung einer KZÄV als Beigeladene - Auferlegung der Prozesskosten als Gesamtschuldner
Leitsatz
1. Zahlt eine Krankenkasse einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung Gesamtvergütung unter Einbeziehung eines bei einer anderen Krankenkasse Versicherten, hat sie keinen Anspruch auf Erstattung gegen die andere Krankenkasse.
2. Die Verurteilung einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung als Beigeladene ist ausgeschlossen.
3. Kann das Gericht das streitige Rechtsverhältnis gegenüber dem Kläger und einem Beigeladenen, der einen Prozessantrag gestellt hat, nach der konkreten Prozesslage nur einheitlich entscheiden, können ihnen als kostenpflichtigem Teil die Prozesskosten als Gesamtschuldner auferlegt werden.