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FG Münster Urteil v. - 5 K 3345/17 Kg

Gesetze: AO § 8; AO § 9; EStG § 62

Kindergeld

Inländischer Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalt einer polnischen Pflegekraft

Leitsatz

Eine polnische Pflegekraft, die jeweils für nicht mehr als drei Monate im Inland tätig ist und während dieser Zeit im Haushalt der zu pflegenden Person lebt hat, unterhält Inland weder einen Wohnsitz noch hat sie im Inland einen gewöhnlichen Aufenthalt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
QAAAH-33620

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