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LSG Sachsen Urteil v. - L 5 RS 845/16

Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens - über die Verpflichtung der Beklagten weitere Entgelte des Klägers für Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz für die Jahre 1969 bis 1988 (Zuflussjahre) in Form von Jahresendprämien festzustellen.

Fundstelle(n):
UAAAH-33782

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