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OLG Dresden Beschluss v. - 4 U 760/19

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Löschung eines auf einem sozialen Netzwerk veröffentlichten Beitrags und die Sperrung des Nutzerkontos stellt grundsätzlich weder eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Nutzers noch eine schwerwiegende Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, die eine Geldentschädigung rechtfertigen könnte.

2. Auch ein Verstoß gegen zwingende Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung liegt hierin nicht.

3. Auskunftsansprüche gegen den Betreiber, ob und ggf. welche Dritte in diesen Vorgang eingeschaltet wurden, kommen daher nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
MAAAH-33789

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