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BAG Urteil v. - 3 AZR 458/17

Gesetze: BetrAVG

Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

Leitsatz

Sach- und Nutzungsleistungen, die dem Arbeitnehmer für den Ruhestand zugesagt werden, können Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sein und - bei Wahrung der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit - "endbezugsbezogen" so ausgestaltet werden, dass dem Versorgungsempfänger die Leistung zukommt, die ihm als aktiver Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses zustand.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:250619.U.3AZR458.17.0

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 2739 Nr. 46
ZIP 2020 S. 339 Nr. 7
AAAAH-33929

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