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BMF - IV B 2 - S 1301-CHE/07/10026-11 BStBl 2019 I S. 1014

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen;

Ergänzung der Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 DBA-Schweiz um weitere Gründe für einen Ausschluss von Schiedsverfahren

Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des Artikels 26 Absatz 5 bis 7 des deutschschweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) vom , zuletzt geändert durch das Änderungsprotokoll vom (BGBl 2011 II S. 1092), haben die zuständigen Behörden gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 und 7 DBA, am die nachstehende Konsultationsvereinbarung abgeschlossen:

«Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom

Gestützt auf Artikel 26 Absatz 5 bis 7 des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom haben die zuständigen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland folgende Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom über die Durchführung des Schiedsverfahrens (im Folgenden ...

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