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BFH Urteil v. - V R 12/19 (V R 9/16) BStBl 2021 II S. 498

Gesetze: UStG § 25; MwStSystRL Art. 306 Abs. 1;

Margenbesteuerung bei Überlassung von Ferienwohnungen

Leitsatz

1. Die Überlassung der von anderen Unternehmen angemieteten Ferienwohnungen unterliegt auch dann der Margenbesteuerung nach § 25 UStG, wenn darüber hinaus lediglich als Nebenleistung einzustufende Leistungselemente erbracht werden (Anschluss an EuGH-Urteil Alpenchalets Resorts vom  - C-552/17, EU:C:2018:1032).

2. Ob der Unternehmer eine Leistung in eigener Verantwortung übernimmt (Reiseveranstalter) oder eine fremde Leistung lediglich vermittelt (Reisevermittler), richtet sich im Rahmen des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses nach dem Gesamtbild des Einzelfalls.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.220819.VR12.19.0

Fundstelle(n):
BStBl 2021 II Seite 498
BStBl II 2021 S. 498 Nr. 11
HFR 2020 S. 78 Nr. 1
JAAAH-34000

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