Margenbesteuerung bei Überlassung von Ferienwohnungen
Leitsatz
1. Die Überlassung der von anderen Unternehmen angemieteten Ferienwohnungen unterliegt auch dann der Margenbesteuerung nach § 25 UStG, wenn darüber hinaus lediglich als Nebenleistung einzustufende Leistungselemente erbracht werden (Anschluss an EuGH-Urteil Alpenchalets Resorts vom - C-552/17, EU:C:2018:1032).
2. Ob der Unternehmer eine Leistung in eigener Verantwortung übernimmt (Reiseveranstalter) oder eine fremde Leistung lediglich vermittelt (Reisevermittler), richtet sich im Rahmen des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses nach dem Gesamtbild des Einzelfalls.
Tatbestand
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ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2019:U.220819.VR12.19.0
Fundstelle(n): BStBl 2021 II Seite 498 BStBl II 2021 S. 498 Nr. 11 HFR 2020 S. 78 Nr. 1 JAAAH-34000