Vertragsärztliche Vergütung - Abschlagszahlungen (hier: für Teilnahme an Strukturverträgen zum ambulanten Operieren) - Übersteigen des endgültig festgesetzten Honoraranspruchs - Rückforderung des überzahlten Honorars auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs durch Kassenärztliche Vereinigung - vierjährige Verjährungsfrist - Verwirkung
Leitsatz
Übersteigen Abschlagszahlungen auf vertragsärztliches Honorar (hier: für die Teilnahme an Strukturverträgen zum ambulanten Operieren) den endgültig festgesetzten Honoraranspruch, kann die Kassenärztliche Vereinigung das überzahlte Honorar auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs zurückfordern.