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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 15 K 736/16 F EFG 2019 S. 1745 Nr. 21

Gesetze: EStG § 6a Abs. 1 Nr. 2; EStG § 6a Abs. 1 Nr. 3

Rückstellung für Pensionsverpflichtungen mit Entgeltumwandlung – Vorbehalt der einseitigen Ersetzung der Transformationstabelle und des Zinssatzes – Steuerschädlichkeit trotz arbeitsrechtlicher Unwirksamkeit

Leitsatz

Der Vorbehalt der einseitigen, im freien Ermessen des Arbeitgeber stehenden Ersetzung der Transformationstabelle und des Zinssatzes für die Berechnung von Pensionsverpflichtungen mit Entgeltumwandlung steht deren steuerlicher Rückstellungsfähigkeit auch dann entgegen, wenn diese Regelung wegen unangemessener Benachteiligung der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich unwirksam ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 6 Nr. 50
DStRE 2020 S. 4 Nr. 1
EFG 2019 S. 1745 Nr. 21
EStB 2020 S. 185 Nr. 5
GmbH-StB 2020 S. 20 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 1/2020 S. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2020 S. 357
MAAAH-34158

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