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BGH Beschluss v. - I ZB 4/19

Gesetze: § 1032 Abs 2 ZPO, § 1033 ZPO, § 648a BGB vom

Anträge im schiedsgerichtlichen Verfahren

Leitsatz

1. Ein Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO kann konkret die Frage der Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens im Hinblick auf den Streitgegenstand, zum Beispiel Ansprüche auf Stellung einer Zahlungssicherheit, betreffen.

2. Die Vorschrift des § 1033 ZPO ist auf Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im Sinne des Prozessrechts beschränkt. Eine Hauptsacheklage auf Sicherheitsleistung nach § 648a BGB a.F. fällt - auch soweit sie sichernden Charakter hat - nicht unter § 1033 ZPO.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:190919BIZB4.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 8 Nr. 47
NJW-RR 2020 S. 147 Nr. 3
WM 2019 S. 2383 Nr. 50
IAAAH-34194

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