1. Ein Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO kann konkret die Frage der Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens im Hinblick auf den Streitgegenstand, zum Beispiel Ansprüche auf Stellung einer Zahlungssicherheit, betreffen.
2. Die Vorschrift des § 1033 ZPO ist auf Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im Sinne des Prozessrechts beschränkt. Eine Hauptsacheklage auf Sicherheitsleistung nach § 648a BGB a.F. fällt - auch soweit sie sichernden Charakter hat - nicht unter § 1033 ZPO.
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ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2019:190919BIZB4.19.0
Fundstelle(n): NJW 2019 S. 8 Nr. 47 NJW-RR 2020 S. 147 Nr. 3 WM 2019 S. 2383 Nr. 50 IAAAH-34194