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BFH Urteil v. - X R 29/17

Gesetze: EStG § 22a Abs. 5; GG Art. 103 Abs. 3;

Vereinbarkeit der Regelung über das Verspätungsgeld mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention

Leitsatz

NV: Die Regelung über das —in Fällen verspäteter oder unterbliebener Übermittlung von Rentenbezugsmitteilungen festzusetzende— Verspätungsgeld (§ 22a Abs. 5 EStG) verstößt weder gegen das Verbot der Doppelbestrafung noch gegen die Unschuldsvermutung (Parallelentscheidung zum ).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.110619.XR29.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 21 Nr. 1
ZAAAH-34427

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