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BFH Beschluss v. - IX S 18/19

Gesetze: FGO § 133a; FGO § 96 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1;

Anhörungsrüge: Vorliegen einer Gehörsverletzung

Leitsatz

NV: Eine Gehörsverletzung liegt nicht vor, wenn der Vortrag seitens des Gerichts ersichtlich zur Kenntnis und dazu in der angefochtenen Entscheidung auch Stellung genommen wurde.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.280819.IXS18.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 25 Nr. 1
JAAAH-34428

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