Zur Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für ein in einem Hotelkomplex befindliches, dauerhaft an eine Hotelbetriebsgesellschaft zur Nutzung überlassenes Appartement
Leitsatz
1. NV: Entschließt sich der Steuerpflichtige, nach einer vorangegangenen dauerhaften Vermietung eine „andere Form der Vermietung“ aufzunehmen, ist der subjektive Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG in diesem Zeitpunkt neu zu bewerten.
2. NV: Die zur Vermietung von Ferienwohnungen aufgestellten Rechtsprechungsgrundsätze gelten in gleicher Weise, wenn der Steuerpflichtige seine Wohnung nicht tageweise, sondern wochen- oder monatsweise an „Kurzzeitmieter“ überlässt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2019:U.020719.IXR18.18.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2020 S. 9 Nr. 1 HFR 2020 S. 125 Nr. 2 KÖSDI 2020 S. 21550 Nr. 1 StuB-Bilanzreport Nr. 1/2020 S. 32 ZAAAH-34962