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BFH Urteil v. - IX R 18/18

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1;

Zur Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für ein in einem Hotelkomplex befindliches, dauerhaft an eine Hotelbetriebsgesellschaft zur Nutzung überlassenes Appartement

Leitsatz

1. NV: Entschließt sich der Steuerpflichtige, nach einer vorangegangenen dauerhaften Vermietung eine „andere Form der Vermietung“ aufzunehmen, ist der subjektive Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG in diesem Zeitpunkt neu zu bewerten.

2. NV: Die zur Vermietung von Ferienwohnungen aufgestellten Rechtsprechungsgrundsätze gelten in gleicher Weise, wenn der Steuerpflichtige seine Wohnung nicht tageweise, sondern wochen- oder monatsweise an „Kurzzeitmieter“ überlässt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.020719.IXR18.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 9 Nr. 1
HFR 2020 S. 125 Nr. 2
KÖSDI 2020 S. 21550 Nr. 1
StuB-Bilanzreport Nr. 1/2020 S. 32
ZAAAH-34962

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