Prozesskostenhilfeverfahren: Prozesskostenvorschussanspruch gegen den Ehegatten bei Abwehr eines in der beruflichen Tätigkeit des Anspruchsgegners begründeten Schadensersatzanspruchs
Leitsatz
Stützt der Anspruchsteller seinen Schadensersatzanspruch auf angeblich strafbares Verhalten des Anspruchsgegners, so ist die Abwehr dieses Anspruchs für den Anspruchsgegner grundsätzlich auch dann eine persönliche Angelegenheit im Sinne von § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB, wenn der Anspruch seine Grundlage in der beruflichen Tätigkeit des Anspruchsgegners findet.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2019:270819BVIZB8.18.0
Fundstelle(n): NJW 2019 S. 8 Nr. 49 NJW 2020 S. 55 Nr. 1 WM 2019 S. 2201 Nr. 47 DAAAH-35013