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BGH Urteil v. - 1 StR 320/18

Gesetze: § 76a Abs 4 S 3 StGB

Selbständige Einziehung bei Verdacht wegen Katalogtat

Leitsatz

Anordnungsvoraussetzung für die selbständige Einziehung nach § 76a Abs. 4 StGB ist, dass zum Zeitpunkt der Sicherstellung bereits ein Verdacht wegen einer Katalogtat nach § 76a Abs. 4 Satz 3 StGB bestand und die Sicherstellung wegen dieses Verdachts erfolgte.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:180919U1STR320.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 10 Nr. 50
NJW 2020 S. 164 Nr. 3
NAAAH-35014

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