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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KR 10/17

Die Beteiligten streiten insbesondere über den Anspruch der Klägerin auf Erstattung von Kosten für selbstbeschaffte Liposuktionen an Ober- und Unterschenkeln sowie am Gesäß nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch (SGB V).

Fundstelle(n):
NAAAH-35254

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