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BGH Urteil v. - III ZR 83/18

Gesetze: § 520 Abs 3 ZPO, Art 2 Abs 1 GG

Revision in Zivilsachen: Auslegung der Rechtsmittelschrift hinsichtlich des Berufungsgegners bei Streitgenossenschaft

Tatbestand

Die Klägerin nimmt aus abgetretenem Recht ihres Ehemanns, des Drittwiderbeklagten, die Beklagte auf Zahlung von Beraterhonorar im Umfang von 8.949,90 € nebst Zinsen in Anspruch. Die Beklagte verlangt drittwiderklagend festzustellen, dass der von der Klägerin im vorliegenden Verfahren geltend gemachte Anspruch nicht besteht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:060619UIIIZR83.18.0

Fundstelle(n):
SAAAH-35287

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