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BSG Urteil v. - B 3 KR 6/18 R

Gesetze: § 44 Abs 1 S 1 SGB 5 vom , § 46 S 1 Nr 2 SGB 5 vom , § 49 Abs 1 Nr 5 SGB 5 vom

Krankenversicherung - Ruhen des Krankengeldanspruchs - Meldung der Arbeitsunfähigkeit - Vertragsarzt - Überlassung von Freiumschlägen durch Krankenkasse

Leitsatz

Das Ruhen des Krankengeldanspruchs eines Versicherten tritt trotz verspäteter Kenntniserlangung der Krankenkasse von der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit nicht ein, wenn die Krankenkasse einem Vertragsarzt Freiumschläge zur Übersendung der für sie bestimmten Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung überlässt, der Arzt dem Versicherten eine solche Ausfertigung deshalb nicht aushändigt und der Versicherte auf die Ordnungsgemäßheit dieses Vorgehens vertrauen durfte.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:080819UB3KR618R0

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 35/2019 S. 2553
VAAAH-35315

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