Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Verteilung einer Kapitalzahlung aus einem Versorgungswerk auf zwei Veranlagungszeiträume
Leitsatz
1. NV: Zahlt ein berufsständisches Versorgungswerk die vor dem entstandenen Anwartschaften in zwei Teilkapitalbeträgen über zwei Veranlagungszeiträume verteilt aus, kommt eine Gewährung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG nicht in Betracht, sofern die eine Zahlung nicht lediglich als geringfügige Zusatzleistung zu der anderen (Haupt-)Zahlung angesehen werden kann.
2. NV: Bei der Anwendung und Auslegung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG differenziert die höchstrichterliche Rechtsprechung zwischen den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit einerseits und den anderen Einkunftsarten andererseits. Die zur Begünstigung von Aktienoptionen bei Arbeitnehmern geltende Rechtsprechung kann daher nicht auf den Bezug von Kapitalauszahlungen von Versorgungswerken übertragen werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2019:B.190819.XB155.18.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2020 S. 18 Nr. 1 DStZ 2020 S. 10 Nr. 1 HFR 2020 S. 238 Nr. 3 StuB-Bilanzreport Nr. 1/2020 S. 33 OAAAH-35686