Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - X B 155/18

Gesetze: EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;

Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Verteilung einer Kapitalzahlung aus einem Versorgungswerk auf zwei Veranlagungszeiträume

Leitsatz

1. NV: Zahlt ein berufsständisches Versorgungswerk die vor dem entstandenen Anwartschaften in zwei Teilkapitalbeträgen über zwei Veranlagungszeiträume verteilt aus, kommt eine Gewährung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG nicht in Betracht, sofern die eine Zahlung nicht lediglich als geringfügige Zusatzleistung zu der anderen (Haupt-)Zahlung angesehen werden kann.

2. NV: Bei der Anwendung und Auslegung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG differenziert die höchstrichterliche Rechtsprechung zwischen den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit einerseits und den anderen Einkunftsarten andererseits. Die zur Begünstigung von Aktienoptionen bei Arbeitnehmern geltende Rechtsprechung kann daher nicht auf den Bezug von Kapitalauszahlungen von Versorgungswerken übertragen werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.190819.XB155.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 18 Nr. 1
DStZ 2020 S. 10 Nr. 1
HFR 2020 S. 238 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 1/2020 S. 33
OAAAH-35686

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank