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BGH Urteil v. - XII ZR 125/18

Gesetze: § 307 Abs 1 BGB, § 543 Abs 1 BGB, § 549 Abs 1 BGB, § 578 Abs 2 BGB

Unangemessene Benachteiligung durch Kündigungsausschluss in Mietvertragsklausel

Leitsatz

1. Ein Mietvertrag, den eine Gemeinde abgeschlossen hat, um in dem Mietobjekt ihr zugewiesene Flüchtlinge unterbringen zu können, ist unbeschadet seiner Bezeichnung kein Wohnraummietvertrag i.S.v. § 549 Abs. 1 BGB (Fortführung , BGHZ 94, 11 = NJW 1985, 1772).

2. Eine in diesem Vertrag enthaltene formularmäßige Klausel, mit der für beide Mietvertragsparteien das Recht zur ordentlichen Kündigung für die Dauer von 60 Monaten ausgeschlossen wird, ist nicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:231019UXIIZR125.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 331 Nr. 5
ZIP 2020 S. 425 Nr. 9
MAAAH-35840

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