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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 AS 2481/18

Gesetze: SGB 2 § 22 Abs. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Die Aufrechnung von Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen mit Mietforderungen durch den Vermieter lässt den Bedarf für Kosten der Unterkunft nicht entfallen. Vielmehr ist auch in diesem Fall das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II als Einkommen nach § 22 Abs. 3 SGB II zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
QAAAH-35882

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